Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1 Geltungsbereich

  1. Das BoardingHouse Neuburg wird betrieben von der SJN Vermietung GmbH & Co. KG, Münchener Straße 29, 85123 Karlskron (im folgenden BoardingHouse Neuburg genannt).
  2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Gastaufnahmeverträge über die Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des BoardingHouse Neuburg. AGB des Kunden werden nicht anerkannt. Im Einzelfall ausgehandelte und schriftliche festgelegte Bedingungen gelten vorranging.
  3. Sollte das zugesagte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist das BoardingHouse Neuburg berechtigt, dem Mieter/Nutzer gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen, ohne dass der Gast hieraus Ansprüche herleiten kann.
  4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des BoardingHouse Neuburg.

2 Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

  1. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des BoardingHouse Neuburg an den Gast zustande. Bei Beherbergungsverträgen steht es dem BoardingHouse Neuburg frei, diese schriftlich zu bestätigen.
  2. Mehrere Besteller haften als Gesamtschuldner.
  1. Vermietet wird ein möbliertes Zimmer für die in der Buchungsbestätigung genannte Personenzahl. Bei einer Belegung von mehr als der genannten Personenzahl ist vorher die schriftliche Erlaubnis einzuholen. Der Zimmer-Mietpreis erhöht sich dann entsprechend der Preisliste des Anbieters.

3 Stornierung/Nutzungsdauer

  1. Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes von dem mit dem BoardingHouse Neuburg abgeschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des BoardingHouse Neuburg. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Soweit nicht anders vereinbart, werden im Falle der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes folgende Gebühren fällig:

Ab dem 14. Tag vor der geplanten Anreise  50% der bestellten/reservierten Leistungen

Ab dem 7. Tag vor der geplanten Anreise  100% der bestellten/reservierten Leistungen

Bei Nichtübernahme der gebuchten Zimmer für den vereinbarten Zeitraum ohne erfolgte Stornierung ist der Gast bzw. der Besteller zur Entrichtung von 100% des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.

  1. Soll das Mietverhältnis verlängert werden, muss dies schriftlich angefragt werden und wird bei Verfügbarkeit vom BoardingHouse Neuburg bestätigt. Mündliche Abreden sind nichtig.
  2. Ein Wechsel des Gastes/der Gäste während der Laufzeit ist nur mit schriftlicher Zustimmung des BoardingHouse Neuburg gestattet.

4 Rücktritt des Boardinghouse NEUBURG

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung vom Gast nicht fristgerecht geleistet, so ist das BoardingHouse Neuburg zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist das BoardingHouse Neuburg berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden

– höhere Gewalt oder andere vom BoardingHouse Neuburg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

– das BoardingHouse Neuburg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des BoardingHouse Neuburg zuzurechnen ist

– ein Verstoß gegen die restlichen Paragraphen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt

Bei berechtigtem Rücktritt des BoardingHouse Neuburg entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des BoardingHouse Neuburg gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5 Leistungen/Preise/Zahlungen

  1. Das BoardingHouse Neuburg ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem BoardingHouse Neuburg spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das BoardingHouse Neuburg über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem BoardingHouse Neuburg nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
  4. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung ist ausgeschlossen. Ein nicht rechtzeitiger Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. Das BoardingHouse Neuburg ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Zimmer zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung des Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr hin einzulagern.
  5. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Zimmer und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen gemäß geltender Preise des BoardingHouse Neuburg zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des BoardingHouse Neuburg an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  6. Alle Forderungen des BoardingHouse Neuburg sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, werden die Forderungen bei Anreise bzw. zum Anfang der Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Weitere Leistungen, die während des Aufenthalts in Anspruch genommen werden, sind bei Abreise ohne Abzug fällig.
  1. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom BoardingHouse Neuburg allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Umsatzsteuer, so kann das BoardingHouse Neuburg den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
  2. Sollte der Mieter/Nutzer zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen und die Kosten den Betrag von 150,00 € erreichen, so ist das BoardingHouse Neuburg berechtigt eine Zwischenrechnung zu erstellen.
  3. Das BoardingHouse Neuburg ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

6 Umsatzsteuerliche Behandlung/Mietdauer

  1. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 sowie § 4 Nr. 12 Satz 2 Umsatzsteuergesetz erfüllt werden und ausschließlich Beherbergungsverträge im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen werden.
  1. Das BoardingHouse Neuburg weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Räume in keinem Fall auf Dauer und somit niemals für einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der § 8 und §9 AO zur Verfügung gestellt werden.
  2. Der Gast erkennt dieses an und versichert, eine solche Nutzung weder zu beabsichtigen noch zu verlangen oder durchzuführen. Sofern der Gast zur Nutzung für andere als sich selbst diesen Vertrag abschließt stellt der Vertragspartner sicher, dass der/die Gäste der Mietsache über diese Anforderung in Kenntnis gesetzt werden, diese respektieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
  3. Das BoardingHouse Neuburg hat das Recht, geeignete Nachweise zu Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthaltsort des Gastes zu verlangen und bei den Reservierungsunterlagen zu archivieren.

7 Haftung

  1. Der Gast haftet für die Zahlung des vertraglich vereinbarten Betrages und die vom Gast, seinen Besuchern oder sonstigen Dritten im Zimmer verursachten Schäden. Es obliegt dem Gast, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Schäden oder Mängel in dem überlassenen Zimmer sind dem BoardingHouse Neuburg unverzüglich mitzuteilen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des BoardingHouse Neuburg auftreten, wird das BoardingHouse Neuburg bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Die Haftung des BoardingHouse Neuburg richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §701 bis §703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

  1. Zwischen dem Gast und dem BoardingHouse Neuburg kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn ein Kfz Stellplatz zur Verfügung gestellt wird. Das BoardingHouse Neuburg haftet nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des BoardingHouse Neuburg abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt. Eine Überwachungspflicht durch das BoardingHouse Neuburg besteht nicht.

8 Technische Einrichtung

  1. Das BoardingHouse Neuburg stellt ein mit technischen Geräten und Möbeln ausgestattetes Zimmer zur Verfügung. Die Verwendung von eigenen elektrischen Geräten durch den Gast unter Nutzung des Stromnetzes des BoardingHouse Neuburg bedarf einer schriftlichen Genehmigung (ausgenommen Kleingeräte wie Mobiltelefon, Tablet, o.ä.). Das BoardingHouse Neuburg ist berechtigt die zu erwartenden Mehrkosten dem Gast zu berechnen und ggf. in Rechnung zu stellen.
  1. Das BoardingHouse Neuburg bietet dem Gast während seines Aufenthalts, die Möglichkeit einer kostenfreien Nutzung des Internets (WLAN). Nimmt der Gast diesen Service in Anspruch verpflichtet sich dieser zur Einhaltung aller anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien. Für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung ist der Gast als Nutzer selbst verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt der Gast die volle Verantwortung aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung und stellt dem BoardingHouse Neuburg von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die Verbindungs- und Nutzerdaten werden gem. den gesetzlichen Bestimmungen vom BoardingHouse Neuburg zum Nachweis aufgezeichnet. Das BoardingHouse Neuburg haftet nicht für die Verfügbarkeit und Störungsfreiheit des Internetzugangs. Mietminderung wird bei Nichtverfügbarkeit ausgeschlossen.

9 Sonstige Bestimmungen

  1. Als Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten Neuburg an der Donau als vereinbart.
  2. Es gilt deutsches Recht.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des BoardingHouse Neuburg. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des BoardingHouse Neuburg.
  1. Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte und Vergleiche aller Art.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen.
  3. Es gelten die Gesetze und Verordnungen für gewerbliche Beherbergungsbetriebe und nicht der Mietgesetze.
  1. Sämtliche Zimmer des Anbieters sind Nichtraucher-Zimmer. Das Rauchen ist daher nicht gestattet. Sollte der Gast dennoch rauchen, so sind die von ihm hierdurch entstehenden Schäden bzw. Mehrkosten für die Renovierung/ Reinigung beim Verlassen des Zimmers in vollem Umfang zu erstatten.
  1. Haustiere sind verboten – es sei denn, der Anbieter hat schriftlich eine Genehmigung erteilt. Sofern der Gast Haustiere im Zimmer hält, ist der Anbieter berechtigt die entsprechenden Mehrkosten der Endreinigung in vollem Umfang nach Aufwand abzurechnen.

Neuburg an der Donau im Januar 2021